Förderung KommunenBund und Land unterstützen Kommunen

Der Bund unterstützt durch KfW-Förderprogramme die energetische Modernisierung sowie den Erstkauf oder Neubau klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude.

Auch das Land Hessen fördert mit der Kommunalrichtlinie Energie die energetische Modernisierung sowie den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.

Bundesförderungen Neubau

Neubau und Erstkauf

  • KfW-Programm 498/499 (Zuschuss): Förderung für Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn-/ Nichtwohngebäude in Deutschland – auch in Holzbauweise.
  • KfW-Programm 299 (Kredit): Für kommunale Unternehmen steht hierfür ein zinsgünstiger Förderkredit zur Verfügung.

Bundesförderungen: Energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden

Neben Neubau und Erstkauf fördert der Bund auch die energetische Modernisierung von kommunalen Bestandsgebäuden:

  • KfW-Programm 464 (Zuschuss)
  • KfW-Programm 264 (Kredit)

Die Höhe von Kredit bzw. Zuschuss für energetische Modernisierung sowie klimafreundlichen Neubau richtet sich nach:

  • der erreichten Effizienzstufe des Gebäudes sowie
  • der Nettogrundfläche bzw. der Anzahl der Wohneinheiten.

Sowohl im klimafreundlichen Neubau als in der energetischen Modernisierung können Kommunen von einer erhöhten Förderung profitieren, wenn Sie zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. Beispielsweise werden Anforderungen an die maximalen Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus gestellt. Hier kann die Verwendung von nachhaltigen Rohstoffen wie Holz das Erreichen der Anforderungen vereinfachen.

Neben den investiven Ausgaben für eine energetische Modernisierung und einen klimafreundlichen Neubau sind u.a. förderfähig:

  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsexpertinnen/-experten
  • QNG-Zertifizierungskosten

Nachhaltigkeitszertifikate QNG-PLUS und QNG-Premium

Die Nachhaltigkeitszertifikate QNG-PLUS und QNG-Premium sind Standards des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG), das besonders hohe ökologische, soziale und ökonomische Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden stellt.

QNG-PLUS kennzeichnet Gebäude, die Grundanforderungen in Bereichen wie Energieeffizienz, Klimaschutz, und Ressourcenschonung erfüllen. Es umfasst unter anderem Vorgaben zu Materialwahl und Energieverbrauch und unterstützt so die Umsetzung nachhaltiger Gebäudestandards.

QNG-Premium ist die höhere Stufe und fordert zusätzlich, dass Gebäude noch strengere Nachhaltigkeitsziele erreichen. Neben Energieeffizienz und nachhaltigen Materialien stehen auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Vordergrund. Premium-Gebäude sind besonders ressourcenschonend und schaffen ein gesundes Raumklima.

Landesförderung in Hessen (Kommunalrichtlinie Energie)

Auch die hessische Kommunalrichtlinie ermöglicht die Förderung von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Holzbauweise. Antragsberechtigt sind:

  • hessische Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Dritte, welche eine kommunalersetzende Funktion ausführen

Im Fokus stehen energieeffiziente Modernisierungen, zusätzlich sind aber auch klimafreundliche Neubauten und Ersatzneubauten in Holzbauweise förderfähig.

Die Zuwendung für Neubauten beträgt:

  • 110 € je m² Nettoraumfläche für Neubauten nach den Anforderungen des jeweils effizientesten KfW-Effizienzgebäude-Standards für Nichtwohngebäude
  • 220 € je m² Nettoraumfläche für den Neubau eines Passivhauses
  • 330 € je m² Nettoraumfläche für den Neubau eines Passivhauses Plus Solar

Zusatzförderung für Ersatzneubauten
Bei Ersatzneubauten nach Teil II B) Absatz 3 der Richtlinie wird zusätzlich gewährt:

  • 100 € je m² Nettoraumfläche des Altgebäudes für ordnungsgemäßen Abriss sowie fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile.

Bonus: Kommunen, die Mitglied im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ sind, können einen zusätzlichen Bonus von 10 % erhalten.

Deckelung: Die gewährte Zuwendung darf 20 % der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens nicht überschreiten.

Beratung

Inspirationen

Ob Vollholz oder Hybrid - immer mehr öffentliche Auftraggeber bauen auf den nachwachsenden Baustoff. 

  • Neue Geschosse aus heimischem Nadelholz: Für das aus früheren Militärbaracken entstandene Verwaltungsgebäude des Landesbetriebs Hessen-Frost am Rande des Habichtswaldes wurden zwei Bestandsgebäude umgebaut, energetisch saniert und in Holzbauweise erweitert. Die neu aufgebauten Geschosse bestehen aus heimischem Nadelholz, verbaut in massiven Brettsperrholzwänden.
  • Funktionaler Stahlbetonkern mit Holzmantel: Das neue dreigeschossiges Verwaltungsgebäude des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Hybridbauweise aus Holz, Beton und Stahl wurde 2023 fertiggestellt. Funktionsräume für Technik, Toiletten und Teeküchen befinden sich im Stahlbetonkern. Alle Büroräume gliedern sich um den Kern. Die Fassade besteht aus einer vorgerauten Holzverkleidung.

So klappt es mit der Förderung

  • Energie-Effizienz-Expertin / Experten engagieren
  • Konzept für das Projekt erstellen
  • Förderantrag bei KfW bzw. WI-Bank stellen

Wenn Bund und Land fördern, wollen sie sicherstellen, dass geförderte Vorhaben tatsächlich zu einem energieeffizienten und klimafreundlichen Neubau bzw. einer entsprechenden Sanierung führen. Dafür müssen die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinien eingehalten werden.

Bei Bundesprogrammen ist außerdem die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin / eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend (über die Energieeffizienz-Expertenliste). Gemeinsam wird ein energetisches Konzept erstellt und der Förderantrag vorbereitet bzw. eingereicht.

Tipp

Die Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur Hessen berät Kommunen und Landkreise bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bietet Vorfeldberatungen an.

Extrabonus für Klima-Kommunen

Ist die antragstellende Kommune Mitglied des Bündnisses "Die Klima-Kommunen", kann ein Bonus von zusätzlich 10% für eine Förderung über die Kommunalrichtlinie Energie gewährt werden.

Sonderförderung für Klima-Kommunen

Logo der Klima Kommunen Hessen

Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses "Die Klima-Kommunen" zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine Förderung von zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die hessische Kommunalrichtlinie Energie.