Förderung KommunenBund und Land unterstützen Kommunen
Mit KfW-Programmen gewährt der Bund Förderungen für den Erstkauf oder Neubau eines Nichtwohngebäudes. Mit der Kommunalrichtlinie Energie fördert Hessen Modernisierungen und Neubauten.
Das KfW-Programm 299 unterstützt kommunale Unternehmen und das KfW Programm 499 den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland, auch in Holzbauweise. Ziel ist die Senkung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen sowie die Förderung erneuerbarer Energien. Zusätzlich unterstützt Hessen über die Kommunalrichtlinie Energie
den Neubau und die Modernisierung solcher Gebäude.
Neben Neubau und Erstkauf fördert der Bund aber auch eine energetische Sanierung im Bereich der Bestandsgebäude über die Programme 464 (Zuschuss) und 264 (Kredit). Hier können Kommunen für den Erhalt der Nachhaltigkeitsklasse (bei der Verwendung nachhaltiger Rohstoffe, also auch Holz) einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 5% erhalten.
So klappt es mit der Förderung
- account_circleEnergie-Effizienz-Expertin / Experten engagieren
- adKonzept für das Projekt erstellen
- add_notesFörderantrag bei KfW bzw. WI-Bank stellen
Wenn Bund und Land fördern, wollen sie sicherstellen, dass die Förderung zu einem energieeffizienten und klimafreundlichen Neubau oder einer entsprechenden Sanierung führt. Dazu muss gewährleistet sein, dass die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinien eingehalten werden. Aus diesem Grund schreiben die Förderprogramme vor, dass Antragstellerinnen und Antragsteller eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten beauftragen (Energie-Effizienz-Expertenliste), um gemeinsam ein Konzept zu erstellen und den Förderantrag einzureichen.
Bundesförderung
Neben klimafreundlichen Nichtwohngebäuden fördern die KfW-Förderprogramme auch Gebäude, die im Lebenszyklus so wenig CO₂ emittieren, dass die Anforderungen an die Minderung der Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus oder Premium“ erfüllt werden. Gefördert werden unter anderem die Planung und Baubegleitung durch Expertinnen und Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie die Zertifizierungskosten.
Funktionsweise der Förderung
Kommunen können einen Zuschuss, kommunale Unternehmen einen Förderkredit beantragen - abhängig von den spezifischen Anforderungen und dem Umfang des Vorhabens. Die Höhe des Kredits bzw. des Zuschusses richtet sich nach der Nettogrundfläche bzw. der Anzahl der Wohneinheiten und der Höhe der förderfähigen Kosten. Die aktuellen Zinssätze finden Sie auf den Seiten der KfW.
infoNachhaltigkeitszertifikate QNG-PLUS und QNG-Premium
Die Nachhaltigkeitszertifikate QNG-PLUS und QNG-Premium sind Standards des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG), das besonders hohe ökologische, soziale und ökonomische Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden stellt.
QNG-PLUS kennzeichnet Gebäude, die Grundanforderungen in Bereichen wie Energieeffizienz, Klimaschutz, und Ressourcenschonung erfüllen. Es umfasst unter anderem Vorgaben zu Materialwahl und Energieverbrauch und unterstützt so die Umsetzung nachhaltiger Gebäudestandards.
QNG-Premium ist die höhere Stufe und fordert zusätzlich, dass Gebäude noch strengere Nachhaltigkeitsziele erreichen. Neben Energieeffizienz und nachhaltigen Materialien stehen auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Vordergrund. Premium-Gebäude sind besonders ressourcenschonend und schaffen ein gesundes Raumklima.
Inspirationen
Ob Vollholz oder Hybrid - immer mehr öffentliche Auftraggeber bauen auf den nachwachsenden Baustoff.
- Neue Geschosse aus heimischem Nadelholz: Für das aus früheren Militärbaracken entstandene Verwaltungsgebäude des Landesbetriebs Hessen-Frost am Rande des Habichtswaldes wurden zwei Bestandsgebäude umgebaut, energetisch saniert und in Holzbauweise erweitert. Die neu aufgebauten Geschosse bestehen aus heimischem Nadelholz, verbaut in massiven Brettsperrholzwänden.
- Funktionaler Stahlbetonkern mit Holzmantel: Das neue dreigeschossiges Verwaltungsgebäude des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Hybridbauweise aus Holz, Beton und Stahl wurde 2023 fertiggestellt. Funktionsräume für Technik, Toiletten und Teeküchen befinden sich im Stahlbetonkern. Alle Büroräume gliedern sich um den Kern. Die Fassade besteht aus einer vorgerauten Holzverkleidung.
Landesförderung
Auch die hessische Kommunalrichtlinie ermöglicht die Förderung von Nichtwohngebäuden in Holzbauweise. Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Im Fokus der Förderung stehen energieeffiziente Gebäudemodernisierungen, aber auch hocheffiziente Neubauprojekte und Ersatzneubauten in Holzbauweise sind förderfähig.
Die Zuwendung beträgt:
- 110 Euro je Quadratmeter Nettoraumfläche für Neubauten nach den Anforderungen des geltenden effizientesten KfW-Effizienzgebäude-Standards für Nichtwohngebäude
- 220 Euro je Quadratmeter Nettoraumfläche für den Neubau eines Passivhauses
- 330 Euro je Quadratmeter Nettoraumfläche für den Neubau eines Passivhauses Plus Solar
Bei der Förderung von Ersatzneubauten nach Teil II B) Absatz 3 dieser Richtlinie wird ein zusätzlicher Förderbetrag von 100 Euro je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes gewährt. Die gewährte Zuwendung darf einen Betrag von 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens nicht übersteigen.
Tipp: Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH berät Kommunen und Landkreise bei der Auswahl von Förderprogrammen und bietet Vorfeldberatungen an.
ungroupBeratunginfoSonderförderung für Klima-Kommunen

Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses "Die Klima-Kommunen" zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine Förderung von zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die hessische Kommunalrichtlinie Energie.