Förderung für Bürgerinnen und BürgerZuschüsse und Kredite für Privathaushalte
Mehr klimafreundlicher, energieeffizienter sowie neuer Wohnraum wird dringend benötigt. Deswegen fördert der Staat großzügig – mit besonders niedrig verzinsten Darlehen - nachhaltige Neubauten sowie die vollständige energetische Modernisierung von Wohngebäuden mit einem Extra-Tilgungszuschuss zusätzlich zu einem vergünstigten Darlehenszins.
Der Bund und das Land Hessen fördern den Neubau von Wohnungen und die energetische Sanierung von Wohnungen in Holzbauweise nicht auf den ersten Blick. Das Schlagwort heißt "Nachhaltigkeit" – hier spielt Holz seine Stärken aus. Wer zukunftsorientiert und ökologisch baut oder saniert, wird vom Staat belohnt.
So klappt es mit der Förderung
- account_circleEnergie-Effizienz-Expertin / Experten beauftragen
- adKonzept für das Projekt erstellen
- add_notesFörderantrag stellen
Wenn Bund oder Land fördern, wollen sie sichergehen, dass die Förderung sinnvoll ist und die Anforderungen eingehalten werden. Deswegen schreiben die Förderprogramme vor, dass Antragstellerinnen und Antragsteller eine oder einen Energie-Effizienz-Expertin oder -Experten engagieren (Energie-Effizienz-Expertenliste). Diese erstellen dann zusammen ein Konzept und reichen anschließend den Förderantrag ein.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Hier bieten sich zwei KfW-Programme und ein BAFA-Programm zur Förderung von Holzbauprojekten an:
KOMPLETTSANIERUNG
Programm 261: Das Programm richtet sich an Bauherren sowie Vermieterinnen und Vermieter, die energieeffiziente Sanierungen umsetzen oder frisch sanierte Effizienzhäuser kaufen möchten. Dabei werden hohe energetische Standards unterstützt, beispielsweise Effizienzhäuser mit niedrigem Energieverbrauch. Diese Effizienzhaus-Stufen werden durch Nachhaltigkeitsklassen (NH-Klassen) ergänzt, für die es eine höhere Förderung gibt.
Beispiel: Erreicht ein Bauherr die Effizienzhaus-Klasse 85, kann er einen Kredit von bis zu 120.000 Euro erhalten. Wird zusätzlich die Nachhaltigkeitsklasse erreicht, sind bis zu 150.000 Euro Kredit möglich.
KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU
Programm 297, 298: Diese Programme bieten einen Förderkredit für den Neubau oder den Erstkauf von selbstgenutzten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen bzw. Mietwohngebäuden, wenn diese unter anderem im Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG PLUS) erfüllt werden. Außerdem muss die Effizienzhaus-Klasse 40 erreicht werden. Eine zweite Variante des Programms ist möglich, wenn Anforderungen des QNG-PLUS oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt werden - bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.
Praxistipp: Auf der Seite der KfW gibt es einen Vorab-Check, der eine erste Abschätzung liefert, ob ein Kredit möglich ist.
infoNachhaltigkeitszertifikate QNG-PLUS und QNG-PREMIUM
Die Nachhaltigkeitszertifikate QNG-PLUS und QNG-PREMIUM sind Standards des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG), das besonders hohe ökologische, soziale und ökonomische Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden stellt.
QNG-PLUS kennzeichnet Gebäude, die Grundanforderungen in Bereichen wie Energieeffizienz, Klimaschutz, und Ressourcenschonung erfüllen. Es umfasst unter anderem Vorgaben zu Materialwahl und Energieverbrauch und unterstützt so die Umsetzung nachhaltiger Gebäudestandards.
QNG-PREMIUM ist die höhere Stufe und fordert zusätzlich, dass Gebäude noch strengere Nachhaltigkeitsziele erreichen. Neben Energieeffizienz und nachhaltigen Materialien stehen auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Vordergrund. Premium-Gebäude sind besonders ressourcenschonend und schaffen für Bewohnerinnen und Bewohner ein gesundes Raumklima.
Bei der Zertifizierung spielt der Energieverbrauch eine wichtige Rolle. Der gebäudebezogene Anteil berücksichtigt die Herstellung, den Ersatz sowie die Abfallbehandlung und Entsorgung – hier spielt Holz als Baustoff seine Vorteile aus.
EINZELMAßNAHME AN DER GEBÄUDEHÜLLE
BAFA-Programm: Darüber hinaus gibt es alternativ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für die energetische Modernisierung eine Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. die Dämmung der Fassade über vorgefertigte Holzbauelemente. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro begrenzt. Liegt für das Gebäude ein gültiger Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20 % und die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit.
Die Förderung ist hier unabhängig davon, ob durch die geförderte Maßnahme eine bestimmte KfW-Effizienzhausstufe erreicht wird.
Bei der Frage, welche Förderung für ein Gebäude am besten geeignet ist, berät die Verbraucherzentrale Hessen e.V. oder ein Energie-Effizienz-Expertin bzw. -Experte.